Arbeitsschutz bei Hitze im Freien

Rechtssicherheit | Arbeitssicherheit

Welche Schutzmassnahmen müssen Arbeitgeber im Sommer für Ihre Arbeitnehmer punkto Hitze, Sonne und Zecken treffen?

Mag. Monika Leinwather
Sicherheitsfachkraft, Geschäftsführung LENA

Viele Mitarbeiter:innen von Strassenbau-Betrieben, Forst- und Landwirtschaft, Gärtnereien, der Abfallentsorgung etc. verbringen einen Grossteil ihrer täglichen Arbeitszeit im Freien.

Wenn die Temperaturen steigen, müssen Arbeitgeber:innen dieser Branchen auf Haut, Augen und den Kreislauf ihrer Mitarbeiter:innen achten.

Hitzeschutzplan

Unternehmen mit Arbeiter:innen im Freien sollten für den Sommer einen Hitzeschutzplan erstellen. Die wichtigsten Bestandteile eines Hitzeschutzplans sind:

  • Gefahrenevaluierung durch Hitze und UV-Strahlung am konkreten Arbeitsplatz

  • Schutzmassnahmen

  • Verantwortlichkeiten

  • Notfallmassnahmen

Zusätzlich sollten Sie Ihre Mitarbeiter:innen zu dem Thema schulen und informieren.

Kostenlose Vorlage: Sicherheitsunterweisung Hitze- und Sonnenschutz

💡 Tipp

Richten Sie eine tägliche Prüfroutine ein: Wer prüft morgens die Wetterwarnung? Wie werden Aussendienstmitarbeiter*innen informiert?

Hilfreiche Websites: MeteoSwiss | UV-Belastung: MeteoSwiss UV-Index

Typische Gefahren der heissen Jahreszeit

Ein sonniger Arbeitstag bekommt durch folgende Faktoren einen bitteren Beigeschmack:

Überhitzung, Sonnenbrand oder Sonnenstich

Trockene, gereizte Augen

Insektenstiche und Zeckenbisse

Schnellere Hautalterung

erhöhtes Hautkrebsrisiko

Die Konsequenzen können akut, aber auch langfristig sein. Deswegen hat der Schutz vor Hitze, Sonne und Zecken im Freien hohe Priorität.

Häufige Gefahr: Sonnenstich und Überhitzung

Die Gefahren, die hier drohen, sind Kreislaufschwierigkeiten und Beeinträchtigungen des Gehirns. Sollte einer Ihrer Mitarbeiter:innen über ein Steifheitsgefühl im Nacken oder Übelkeit bzw. Kopf- oder Nackenschmerzen klagen, ist Handeln angesagt.

Auch die Kolleg:innen sollten über wirksame Erste-Hilfe-Massnahmen Bescheid wissen:

  1. in den Schatten bringen

  2. abkühlen (z. B. mit feuchten Tüchern)

  3. bei Bedarf in stabiler Seitenlage lagern

  4. darauf achten, dass der Kopf über der Herzlinie zu liegen kommt.

Bessert sich der Zustand nicht in kurzer Zeit, ist die Rettung zu alarmieren.

Häufig unterschätzt: Hitzeerschöpfung und Hitzschlag

Verliert der Körper zu viel Flüssigkeit, drohen ein geschwächter Kreislauf, Blutdruckabfall und ein Schockzustand. Sollten Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme (Schwindel, Übelkeit), starke Schwitzanfälle, blasse und feuchte Haut, erhöhter Puls oder niedriger Blutdruck auftreten, sind Erste-Hilfe-Massnahmen zu treffen.

Hier ist höchste Vorsicht geboten und unverzüglich die Rettung zu verständigen. Wird der Körper mit Wasser übergossen, unbedingt den Kopf auslassen.

Gefahr mit Eigenverantwortung: Zecken

Impfungen sind immer freiwillig. Allerdings sollten Sie bei Ihren Mitarbeiter:innen nachfragen, ob Impfschutz besteht.

Insbesondere wenn keiner besteht, sollten alle Arbeitnehmer:innen, die vorwiegend im Freien arbeiten,  sich täglich nach Dienstschluss nach angesaugten Zecken absuchen.

Die STOP-Regel bei Hitze

Das Prinzip kennen die meisten Arbeitsschutzverantwortlichen bereits: Die STOP-Regel gibt vor, welche Massnahmen in welcher Reihenfolge getroffen werden sollten. Sie ist auch bei der Einhaltung der Hitzeschutzverordnung hilfreich:

S – Substitution

Wo immer möglich: Arbeiten in den frühen Morgenstunden oder in schattige bzw. überdachte Bereiche verlagern.

T – Technische Massnahmen

  • Beschattung durch Sonnensegel, Überdachungen, Plane

  • Klimatisierung von Krankabinen und Kabinen selbstfahrender Arbeitsmittel (z. B. Erdbaumaschinen)

O – Organisatorische Massnahmen

  • Flexible Arbeitszeiten: Mittagshitze vermeiden

  • Zusätzliche Pausen im Schatten oder in gekühlten Räumen

  • Rotation bei besonders belastenden Tätigkeiten

  • Kommunikationskanal für Hitzewarnungen definieren

P – Persönliche Schutzmassnahmen

  • Sonnenschutzmittel zur Verfügung stellen (mindestens LSF 30)

  • Geeignete Schutzkleidung (leicht, atmungsaktiv, UV-Schutz)

  • Ausreichend Flüssigkeit: 2–3 Liter Wasser oder ungesüsster Tee; bei extremer Hitze und schwerer Arbeit bis 1 Liter pro Stunde

  • Absolutes Alkoholverbot

  • Sonnenschutz für die Augen: Sonnenbrille mit CE-Kennzeichnung und breiten Bügeln

💡 Gut zu wissen

Der UV-Schutz gilt nicht nur im Hochsommer. Laut Verordnung ist UV-Schutz auch ausserhalb der warmen Jahreszeit notwendig – etwa in Höhenlagen oder auf Wintersportanlagen.

 Digital über Gefahren und Massnahmen aufklären

Arbeitnehmer:innen müssen über Gefahren und Massnahmen aufgeklärt werden. Das gilt verpflichtend für Hitze, aber auch für viele weitere Aspekte der Arbeitssicherheit.

Mit einer Unterweisungsplattform unterweisen Sie Ihre Arbeitnehmer:innen nicht nur bequem digital, sondern reduzieren den Verwaltungsaufwand über alle Themen hinweg auf ein Minimum. Dank automatischer Dokumentation sind Sie mit LENA rechtssicher unterwegs.

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